Welche Unternehmensform solltet ihr wählen und wieso? Wir haben die bestehenden Rechtsformen verglichen und uns die Vor- und Nachteile angesehen. In kurzen Worten erklären wir vom Einzelunternehmen bis zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung die bestehenden Rechtsformen.
Allgemein
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (UG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Allgemein
Welche Rechtsform sollte ich wählen? Diese ist eine der grundlegenden Fragen bei der Unternehmensgründung. Die wesentlichen Kriterien dabei sind:
- Kapitalaufwand bei Gründung
- Haftungsrisiko (branchenspezifisch)
- Art der Geschäftstätigkeit – gewerblich oder freiberuflich
- Organisatorische Effizienz
- Steuerliche Angelegenheiten
Im deutschen Gesetz ist der sogenannte Typenzwang vorgegeben. Das bedeutet, dass sich ein Gewerbetreibender an den zur Verfügung stehenden Rechtsformen orientieren muss und keine neue, selbst erfundene Rechtsform angeben darf. Ebenso unterscheidet man zwischen Handelsgewerbe und Kleingewerbe. Beim Handelsgewerbe ist die Anmeldung in das Handelsregister Pflicht, während der Eintrag ins Handelsregister für kleingewerbliche Unternehmen freiwillig ist.
§1 HGB spricht von einem kaufmännischen Handelsgewerbe, wenn nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebes kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind. Kriterien dafür sind:
- Umsatz
- Zahl der Beschäftigten
- Kreditvolumen
- Standorte / Niederlassungen
Bei einem Umsatz > 500.000 € geht man davon aus, dass der kleingewerbliche Rahmen überschritten ist.
Einzelunternehmen
Es ist kein Mindestkapital notwendig. Ein Gewerbeschein muss lediglich beantragt werden und dieser kostet dann je nach Ort ca. 20 €. Als Einzelunternehmer hat man keine Partner und somit auch in diesem Bereich keine zu erwartenden Konflikte.
(Als Gewerbe möglich und für Freiberufler)
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Bei dieser Rechtsform gibt es neben dem Gründer ebenfalls eine weitere Person und / oder Investoren. Die Kommanditgesellschaft könnte also vertreten sein durch mehrere Unternehmer und Teilhaber oder Kommanditisten. Dabei ist die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter stärker als die der beschränkt haftenden Gesellschafter. Die KG eignet sich also insbesondere für Unternehmer, die weiteres Kapital benötigen, dabei jedoch im wesentlichen Eigenverantwortlich bleiben wollen.
- Unbeschränkt Haftender führt das Geschäft allein
- Investoren sind finanziell am Unternehmen beteiligt
- Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen
- Investoren haften mit ihrer Einlage
Die Gründung einer KG muss notariell erfolgen und es gibt eine Bilanzierungspflicht. Dadurch entstehen im Vorfeld Gründungskosten.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Eine GmbH benötigt zur Gründung ein Mindest-Startkapital von 25.000 €. Davon müssen 12.500 € sofort bei der Gründung hinterlegt werden. Die GmbH eignet sich also vor allem für Unternehmer, die die Haftung beschränken wollen. Die Gesellschaft haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, wobei sich die Haftung des Gesellschafters auf seine Einlage beschränkt – also 25.000 €. Der Unternehmer kann aus steuerlichen Gründen Angestellter seines Unternehmens werden. Einzelunternehmen können zu einer GmbH, nach Einhaltung der Vorschriften, umgewandelt werden.
- Eintrag beim Handelsregister des Amtsgerichts
- Führender in einer GmbH hält mehr als 50% Anteile
- Bei Krediten haftet der Gesellschafter mit privaten Sicherheiten
- Veröffentlichung der Bilanz
Unternehmergesellschaft (UG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Welcher Unternehmensform man sich bedient hängt also sehr stark am Vorhaben und den zu erwartenden Umsätzen. Im jedem Fall hilft hier eine Rechtsberatung eines Fachanwalts und vorab Informationen bei seinem zuständigen Finanzamt einzuholen kann sehr hilfreich sein.