Rechtsformen

Welche Unternehmensform solltet ihr wählen und wieso? Wir haben die bestehenden Rechtsformen verglichen und uns die Vor- und Nachteile angesehen. In kurzen Worten erklären wir vom Einzelunternehmen bis zur Gesellschaft mit beschränkter Haftung die bestehenden Rechtsformen.

 

Allgemein
Einzelunternehmen
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Kommanditgesellschaft (KG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Unternehmergesellschaft (UG)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

 

Allgemein

Welche Rechtsform sollte ich wählen? Diese ist eine der grundlegenden Fragen bei der Unternehmensgründung. Die wesentlichen Kriterien dabei sind:

  • Kapitalaufwand bei Gründung
  • Haftungsrisiko (branchenspezifisch)
  • Art der Geschäftstätigkeit – gewerblich oder freiberuflich
  • Organisatorische Effizienz
  • Steuerliche Angelegenheiten

Im deutschen Gesetz ist der sogenannte Typenzwang vorgegeben. Das bedeutet, dass sich ein Gewerbetreibender an den zur Verfügung stehenden Rechtsformen orientieren muss und keine neue, selbst erfundene Rechtsform angeben darf. Ebenso unterscheidet man zwischen Handelsgewerbe und Kleingewerbe. Beim Handelsgewerbe ist die Anmeldung in das Handelsregister Pflicht, während der Eintrag ins Handelsregister für kleingewerbliche Unternehmen freiwillig ist.
§1 HGB spricht von einem kaufmännischen Handelsgewerbe, wenn nach Art und Umfang des Geschäftsbetriebes kaufmännische Einrichtungen erforderlich sind. Kriterien dafür sind:

  • Umsatz
  • Zahl der Beschäftigten
  • Kreditvolumen
  • Standorte / Niederlassungen

Bei einem Umsatz > 500.000 € geht man davon aus, dass der kleingewerbliche Rahmen überschritten ist.


Einzelunternehmen

Gründet ein Gründer alleine, spricht man von einem Einzelunternehmen. Dabei hat der Unternehmer die volle Kontrolle, aber auch die gesamte Haftung. Als Einzelunternehmer haftet man dabei auch mit dem Privatvermögen, was natürlich Risiken birgt.
Es ist kein Mindestkapital notwendig. Ein Gewerbeschein muss lediglich beantragt werden und dieser kostet dann je nach Ort ca. 20 €. Als Einzelunternehmer hat man keine Partner und somit auch in diesem Bereich keine zu erwartenden Konflikte.
(Als Gewerbe möglich und für Freiberufler)

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Eine Sozietät bezeichnet den Zusammenschluss mehrerer Personen zur gemeinsamen Ausübung eines Berufs. Das ist die „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ kurz GbR. Die GbR eignet sich für jede Partnerschaft – Kleingewerbe, Arbeitsgemeinschaft oder für freie Berufe. Es Bedarf dabei keinerlei Formalitäten, jedoch ist ein schriftlicher Vertrag grundsätzlich ratsam. Die GbR benötigt kein Mindestkapital. Das Risiko ist hier ähnlich wie beim Einzelunternehmer – die Teilhaber haften mit dem Gesellschaftsvermögen und ihrem Privatvermögen. Eine Kooperation mit einem potentiellen Geschäftspartner wäre eine Alternative.

Kommanditgesellschaft (KG)

Bei dieser Rechtsform gibt es neben dem Gründer ebenfalls eine weitere Person und / oder Investoren. Die Kommanditgesellschaft könnte also vertreten sein durch mehrere Unternehmer und Teilhaber oder Kommanditisten. Dabei ist die Stellung der persönlich haftenden Gesellschafter stärker als die der beschränkt haftenden Gesellschafter. Die KG eignet sich also insbesondere für Unternehmer, die weiteres Kapital benötigen, dabei jedoch im wesentlichen Eigenverantwortlich bleiben wollen.

  • Unbeschränkt Haftender führt das Geschäft allein
  • Investoren sind finanziell am Unternehmen beteiligt
  • Unternehmer haftet mit seinem Privatvermögen
  • Investoren haften mit ihrer Einlage

Die Gründung einer KG muss notariell erfolgen und es gibt eine Bilanzierungspflicht. Dadurch entstehen im Vorfeld Gründungskosten.


Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Eine GmbH benötigt zur Gründung ein Mindest-Startkapital von 25.000 €. Davon müssen 12.500 € sofort bei der Gründung hinterlegt werden. Die GmbH eignet sich also vor allem für Unternehmer, die die Haftung beschränken wollen. Die Gesellschaft haftet mit dem gesamten Gesellschaftsvermögen, wobei sich die Haftung des Gesellschafters auf seine Einlage beschränkt – also 25.000 €. Der Unternehmer kann aus steuerlichen Gründen Angestellter seines Unternehmens werden. Einzelunternehmen können zu einer GmbH, nach Einhaltung der Vorschriften, umgewandelt werden.

  • Eintrag beim Handelsregister des Amtsgerichts
  • Führender in einer GmbH hält mehr als 50% Anteile
  • Bei Krediten haftet der Gesellschafter mit privaten Sicherheiten
  • Veröffentlichung der Bilanz

Unternehmergesellschaft (UG)

Die Unternehmergesellschaft kurz UG, bezeichnet man gerne auch als kleine GmbH. Die UG ist eine Unterform der GmbH.  Ein Gründer kann alleine oder mit mehreren Personen gründen. Die UG eignet sich um ein bestehendes Haftungsrisiko zu minimieren. Der Gründer verfügt über kein Eigenkapital und beginnt mit einem Stammkapital von 1€. Der Gründer ist dazu verpflichtet 25% des Gewinnes jährlich als Rücklagen zu hinterlegen, bis die 25.000 € Stammkapital erreicht wurden. Die Veröffentlichung der Bilanz im elektronischen Handelsregister ist bei der UG ebenfalls verpflichtend. Der Verwaltungsaufwand ist hier gleich einer GmbH.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Compagnie Kommanditgesellschaft (GmbH & Co. KG)

Hier haben wir eine besondere Form der Kommanditgesellschaft die sich im Wesentlichen darin unterscheidet, dass der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person ist, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen können ausgeschlossen oder mindestens sehr stark begrenzt werden. Durch die Kommanditeinlagen ist die Gesellschaft flexibler und kann sich einfacher Kapital beschaffen. Durch das geringe Haftungsrisiko wird jedoch auch die Kreditwürdigkeit eingeschränkt. Die Gründung muss hier notariell erfolgen und ein Eintrag ins Handelsregister des Amtsgericht ist auch erforderlich. Es herrscht Bilanzierungspflicht (2 Bilanzen). Die GmbH & Co. KG genießt ein hohes Ansehen, da sie die mitunter geringste Haftung für natürliche Personen bietet.

 

Welcher Unternehmensform man sich bedient hängt also sehr stark am Vorhaben und den zu erwartenden Umsätzen. Im jedem Fall hilft hier eine Rechtsberatung eines Fachanwalts und vorab Informationen bei seinem zuständigen Finanzamt einzuholen kann sehr hilfreich sein.